Ein Blick zurück zeigt, dass in der Schweiz nicht nur die Einführung des Frauenstimmrechtes sondern auch die Herabsetzung des Stimmrechtsalters (damals von 20 auf 18 Jahre) nicht im ersten Anlauf gelang. Damals kam der Impuls aus dem katholisch-konservativen Lager aus dem Kanton Schwyz, der als einer der ersten Kantone das Stimmrechtsalter gesenkt hatte.

Innovation aus dem katholisch-konservativen Lager aus dem Kanton Schwyz

«In der Demokratie, vor allem in der direkten Demokratie, die auch im Bund durch Verfassungsinitiative und Verfassungs- und Gesetzesreferendum in weitem Ausmasse verwirklicht ist, besteht ein Bedürfnis danach, dass ein möglichst weiter Kreis der Bürger zum Mitentscheid über die wichtigen Fragen der Staatspolitik und zur Wahl ihrer Vertreter im Parlament aufgerufen wird.» Dieses Zitat stammt vom katholisch- konservativen (CVP) Nationalrat Josef Ulrich aus dem Kanton Schwyz, der am 18. September 1968 (also noch vor Einführung des von ihm befürworteten Frauenstimmrechtes) mit einen Postulat die Herabsetzung des Stimmrechtsalters von damals 20 auf 18 Jahre forderte. Nach der Überweisung des Postulates hatte der Bundesrat zwar eine Studienkommission eingesetzt, dann aber mit der weiteren Bearbeitung zugewartet. Vermutlich weil der Bundesrat nicht vorwärts machte, hat Nationalrat Jean Ziegler 1975 eine Parlamentarische Initiative eingereicht, welche zu einer ersten (mit 49% Ja äussert knapp ablehnenden) Volksabstimmung 1979 führte.

Die Eidgenossenschaft beschenkt 1991 zur 700-Jahrfeier ihre Jugend

Wie die Einführung des Frauenstimmrechts gelingt auch die Herabsetzung des Stimmrechtsalters von 20 auf 18 Jahre nicht im ersten Anlauf. Insgesamt 16 Kantone führen in der Zeit zwischen der ersten Vorlage von 1979 und der zweiten von 1991 das Stimmrechtsalter 18 für kantonale oder zumindest kommunale Belange ein. Angesichts der mittlerweile breiten Befürwortung erhält die Forderung, die politische Berechtigung der Jugend auf die Bundesebene auszuweiten, neuen Auftrieb. Parlamentarische Initiativen von nicht weniger als fünf Nationalräten sowie eine Standesinitiative des Kantons Jura verlangen in der Folge 1989 die Herabsetzung des Stimmrechtsalters. Das Anliegen stösst in der vorberatenden Kommission des Nationalrates auf einhellige Zustimmung. Willens, die notwendige Verfassungsänderung schnellstmöglich vors Volk zu bringen, entscheidet sie sich sogar zu einem aussergewöhnlichen Vorgehen: Ohne Vorprüfung der Initiativen arbeitet die Kommission gleich selbst eine Vorlage aus und hofft, dass «dank diesem beschleunigten Verfahren die Volksabstimmung bereits im Jahr 1991 stattfinden kann» (BBl 1990 I 1167). Hauptgrund für diese plötzliche Eile sind die Bundesfeierlichkeiten, die in ebendiesem Jahr stattfinden sollen: Sowohl Kommission als auch Parlament und Bundesrat argumentieren, «[d]ie Herabsetzung des Stimm- und Wahlrechtsalters wäre ein würdiges Geschenk an die Jugend zur 700-Jahrfeier der Eidgenossenschaft» (ebd.). Dieser Absicht wollen die Initianten nicht im Weg stehen und ziehen daraufhin allesamt ihre Vorstösse zurück. Bereits 1990 können deshalb National- und Ständerat über die Vorlage befinden – und heissen sie ohne Widerspruch einstimmig gut. Anders als 1979 ist die Vorlage  innerhalb der politischen Eliten weitestgehend unbestritten und findet auch bei den Stimmenden eine klare Mehrheit 72,7% der Stimmenden und damit fast drei Viertel sprechen sich für die Herabsetzung des Stimmrechtsalters von 20 auf 18 Jahre aus. Ausnahmslos alle Kantone sagen mehrheitlich Ja.[1] Interessant dabei: Die Senkung der Mündigkeit in der Schweiz mit dem vollendeten 18. Lebensjahr erfolgt erst ein paar Jahre später, nämlich ab 1996.

Warum keine Umfrage bei den Direktbetroffenen?

Das Stimmrechtsalter 18 wurde 1991 quasi als Geschenk an die Jugend eingeführt. 2023 begehen wir 175 Jahre moderne Bundesverfassung. Das wäre ein guter Moment, in der Schweiz die Bevölkerung über die Einführung des Stimmrechtsalters 16 abstimmen zu lassen. Ein interessantes Detail. Im Vorfeld der ersten Abstimmung von 1979 hatte der Bundesrat eine Umfrage bei 30’000 Jugendlichen gemacht. Warum nicht auch heute die Direktbetroffenen direkt zu fragen?

Petition macht Druck

Eher knapp mit 14 zu 11 Stimmen beantragt die vorberatende Staatspolitische Kommission dem Nationalrat, die parlamentarische Initiative von Sibel Arslan (19.415 «Den jungen Menschen eine Stimme geben. Aktives Stimm- und Wahlrecht für 16-Jährige als erster Schritt ins aktive politische Leben») abzuschreiben und damit das Gesetzgebungsverfahren zu beenden. Der Ball liegt jetzt aber wieder beim Nationalrat, der im Juni entscheidet. Die Schweiz ist bereit für eine breite Debatte über die politische Teilhabe von jungen Menschen! Der Nationalrat muss jetzt Haltung zeigen und der Blockadehaltung seiner eigenen Kommission ein Ende setzen.

Zum Unterschreiben: Petition für ein Stimmrechtsalter 16

Bildquelle: https://www.bild-video-ton.ch/bestand/objekt/Sozarch_F_5053-Ob-112

[1] Rielle, Yvan (2010): Die Eidgenossenschaft beschenkt zur 700-Jahrfeier ihre Jugend. In: Linder, Wolf, Christian Bolliger und Yvan Rielle (Hg.): Handbuch der eidgenössischen Volksabstimmungen 1848–2007. Bern: Haupt. S. 476-477.