Die Einführung einer globalen Mindeststeuer ist unbestritten ein wichtiger Schritt für mehr internationale Steuergerechtigkeit. Die 140 OECD-Staaten haben sich auf neue Regeln in der Unternehmensbesteuerung geeinigt. Neu gilt, dass grosse Konzerne mit einem Umsatz von mehr als 750 Millionen EURO überall mindestens 15 Prozent Steuern bezahlen müssen. Dies führt in der Schweiz aufgrund der aktuellen Tiefsteuerpolitik zu Mehreinnahmen von 1 bis 2.5 Milliarden Franken. Von den Mehreinnahmen fliesen Dreiviertel an jene Kantone zurück, welche die Unternehmen bisher tiefer besteuert haben. Ein Viertel fliesst in die Bundeskasse. Damit profitieren hauptsächlich Tiefsteuerkantone wie der Kanton Zug oder reiche Kantone wie Basel-Stadt von der Umsetzung.

NEIN zu mehr interkantonalem Steuerwettbewerb

Der Kanton Bern leidet seit Jahren unter dem aggressiven Steuerdumping von Tiefsteuerkantonen. Während Kantone mit Tiefsteuern (Zug: 11.9%, Nidwalden: 12%, Luzern: 12.2%) Unternehmen an- und abwerben, haben grosse Flächenkantone wie der Kanton Bern (21%) oder der Kanton Zürich (19.7%) das Nachsehen. Im internationalen Vergleich besteuert die Schweiz die Unternehmen nach wie vor tief. Kein Wunder hat der Kanton Bern in seiner Vernehmlassung gewarnt, dass sich «der nationale Steuerwettbewerb verschärfen würde». Denn es ist nicht festgelegt, wofür die Kantone die zusätzlichen Steuermittel einsetzen dürfen. «Das könnte dazu führen, dass in diesen Kantonen die Steuern für andere Unternehmen oder für natürliche Personen spürbar gesenkt werden und so der interkantonale Steuerwettbewerb verschärft wird.»

Klimaschutz und der globale Süden gehen leer aus

Die GRÜNEN haben sich im Parlament für eine fairere Umsetzung der OECD-Steuer eingesetzt. Konkret für einen höheren Anteil der Mehreinnahmen an die Bundeskasse. Dies mit dem Ziel damit den Klimaschutz zu verstärken und einen Beitrag für die Erreichung der UNO-Nachhaltigkeitsziele und die internationale Klimaschutzfinanzierung zu leisten. Damit sollte ein substantieller Teil der Gewinnverschiebung zurück in die Herkunftsländer des Südens fliessen. Darum lehnen die Hilfswerke die aktuelle Vorlage ab.

Die Ablehnung der vorliegenden Vorlage ermöglicht eine neue fairere Umsetzung. In der Zwischenzeit ist die Nachbesteuerung der Unternehmen in jedem Fall sichergestellt. Der Vorstand der Grünen Kanton Bern empfiehlt einstimmig (mit einer Enthaltung) ein NEIN zur Vorlage.

 

Abstimmungsvorlage 17. Juni 2023:

Bundesbeschluss vom 16. Dezember 2022 über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung grosser Unternehmensgruppen)